Einverständniserklärung Stadtranderholung

Wir übertragen für die Zeit der Stadtranderholung deren Leiterin oder in ihrer Vertretung den Mitarbeitenden unser Erziehungsrecht mit dem Auftrag, unser Kind zur Einordnung in die Gemeinschaft anzuhalten.

Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind bei gegensätzlichem Verhalten, besonders wenn es aus erzieherischen Gründen oder zum Wohle der übrigen Kinder erforderlich sein sollte, von uns abgeholt werden muss.

Uns ist bekannt, dass wir für die Wegstrecke zur und von der Ferienmaßnahme für unser Kind Sorge zu tragen haben.

Wir sind ebenfalls darüber informiert worden, dass die Aufsichtspflicht der Betreuer erst dann beginnt, bzw. endet, wenn das Kind in die Obhut der Betreuer übergeben wurde bzw. diese verlässt.

Des Weiteren ist uns bekannt, dass unser Kind nicht zu jeder Zeit unter persönlicher Aufsicht eines Betreuers stehen kann.

Unser Kind kann in Gruppen zu zweit und zu dritt selbstständig im Gelände des Pfadfinderhauses spielen und ggf. bei einem Ausflug zum Kettler Hof sich dort zu dritt bewegen.

Wir verpflichten uns:

  1. für die Schäden aufzukommen, die unser Kind anderen Teilnehmern der Stadtranderholung zugefügt oder in der „Ferienanlage“ angerichtet hat.   
  1. die Schadensersatzansprüche zu befriedigen, die über die Versicherungssummen hinausgehen, die für die von dem Verein abgeschlossenen Verträge gelten.

  2. Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Videoaufnahmen
    Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder der Teilnehmer*innen gemacht werden. Diese dürfen zum Zweck der Veröffentlichung und Weitergabe an die Teilnehmer*innen verwendet und gespeichert werden.
    Die Fotos dienen außerdem der Öffentlichkeitsarbeit des Ökumenischen Jugendtreffs Senden.

Eine Abmeldung soll in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Abmeldegebühr beträgt 10,- €. Wenn der Ferienplatz nach der Abmeldung, die kürzer als zwei Wochen vor der Maßnahme eintrifft, nicht mehr belegt werden kann, so zahle ich die vereinbarte Elternbeteiligung von 60 Euro.